Copyright und CC-Lizenzen
Nathalie Pöpel & Jutta Dick
Das WorldWideWeb … unendliche Weiten … Wir schreiben das Jahr 2020 … Wie verhält es sich da eigentlich mit dem Copyright für Webinhalte, die Du in einem Referat präsentieren möchtest?
Urheberschaft muss in Deutschland immer benannt werden, häufig wird sie durch das © gekennzeichnet. Dabei ist es unerheblich, ob die Inhalte aus dem Internet oder aus Druckwerken oder audiovisuellen Medien stammen. Das Urheberrecht kann nicht auf andere übertragen werden. Was aber übertragbar ist, sind die Verwertungsrechte: Als Urheber*in kann man anderen Personen eine Nutzung der eigenen Texte, Diagramme, Fotos, Filme, Musikstücke, Noten, technischen Darstellungen usw. lizenzieren, entweder kostenlos oder gegen eine Gebühr.
Wenn Du z.B. ein selbst produziertes Video mit einer Hintergrundmusik versiehst, die Du nicht selbst komponiert und eingespielt hast, dann darfst Du dieses Video der Öffentlichkeit z.B. auf YouTube nur dann zugänglich machen, wenn Du für die Musik eine Lizenz eingeholt hast. Ähnliches gilt für Bilder von Fotograf*innen, die Du aus dem Netz kopierst und auf Instagram öffentlich postest. Auch dafür brauchst Du eine Lizenz der Urheber*innen.
Nutzt Du aber Videos, Bilder oder sonstige Werke Anderer zu Analysezwecken in einem Seminar, so gelten für diesen Kontext etwas andere Bedingungen. Hier kommt der Paragraf 60a des Urhebergesetzes zum Einsatz, der für Lehrende an nicht-kommerziellen Bildungseinrichtungen gilt und damit auch für Dich, wenn Du ein Referat in einem (Online-)Kurs hältst. Das bedeutet, dass einige Medien, bzw. Auszüge aus Medien, ohne explizite Gewährung der Nutzungsrechte durch die Urhebenden in begrenztem Rahmen für Unterrichtszwecke verwendet werden können. Und statt der eigentlich fälligen Lizenzgebühren zahlen die Bundesländer für diese Art der Nutzung in Hochschulen Vergütungspauschalen an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die AG-Wort oder die GEMA. Diese wiederum schütten die Einnahmen an die Urheber*innen aus, also an Autor*innen und Künstler*innen.
Wichtig ist, dass Du Werke Anderer, die Du im Seminar verwendest, immer mit Urhebernamen und Quelle präsentierst. Und falls Du Deinen Kommiliton*innen Referatsfolien oder -materialen zugänglich machen möchtest, die Inhalte Dritter enthalten, dann darf dies nur intern im Kurs passieren, als Papierkopie oder als digitale Kopie im Intranet, ggf. mit Passwortschutz. Du musst sicherstellen, dass niemand anderes aus der Hochschule oder extern darauf zugreifen kann.
Da das Urheberrecht alle paar Jahre neu überarbeitet wird, musst Du Dich immer nach den aktuellen Bedingungen für den Lehrkontext an Deiner Hochschule erkundigen. Alternativ zu ©-Werken ist die Nutzung von CC-Werken im Hochschulkontext interessant, um die es im Folgeabschnitt zu OERs geht.
OERs, das sind Open Educational Ressources[i], sogenannte freie Bildungsmaterialien, die unterschiedliche Formate wie Audio, Video, Bild und Text einschließen. Dass sie frei sind, liegt an einem speziellen internationalem Lizenzsystem, den Creative Commons-, bzw. CC-Lizenzen. Eine CC-Lizenz ermöglicht die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung von Werken, entweder ganz ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Diese Einschränkungen werden von den Urheber*innen selbst festgelegt. Ob ein Werk OER ist, erkennst Du also immer zuerst an der Angabe CC. Wie Du das Material dann genau verwenden darfst, liest Du an den zusätzlichen Kürzeln SA, ND und NC ab. Diese können unterschiedlich kombiniert werden:
- CC BY – Namensnennung
- CC BY-SA – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-ND – Namensnennung – Keine Bearbeitung
- CC BY-NC – Namensnennung – Nicht Kommerziell
- CC BY-NC-SA – Namensnennung – Nicht Kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-NC-ND – Namensnennung – Nicht Kommerziell – Keine Bearbeitung
Eine detaillierte Beschreibung der Lizenzkategorien findest Du hier und hier auf CC your EDU. Alle Werke mit einer ND-Kennung sind nicht veränderbar, d.h., sie dürfen nur frei geteilt werden, was sie für eine Nutzung auf öffentlich zugänglichen Plattformen flexibler macht als ©-Werke. Es gibt auch noch die Lizenz CC 0, bei der auf sämtliche Schutzrechte verzichtet wird. Allerdings ist diese Lizenz in Deutschland aufgrund der hiesigen Rechtslage nicht verwendbar, da hier bei der Schaffung eines Werkes die Urheberschaft automatisch geschützt und nicht aufgebbar oder übertragbar ist.
Wenn Du gezielt nach OERs suchen möchtest, dann findest Du hier[iv] verschiedenen Suchmaschinen aufgelistet.
Alle Werke mit einer CC BY- Lizenz geben Dir den größten Freiraum, denn in diesem Fall darfst Du das Material selbst weiter verändern und Deinen Bedürfnissen anpassen. Dies wird auch remixen genannt. Und wenn Du Deine Remixe Anderen zur Verfügung stellen möchtest, dann musst Du sie unter Nennung der Originalquellen und Lizenzen mit Deiner eigenen CC-Lizenz ausstatten. Ebenso würdest Du Deine ganz neuen eigenen Werke mit CC-Lizenzen ausstatten. Anleitungen dazu findest Du z.B. hier und hier.
Achte also bei allen Werken, die Du von Dritten nutzt, dass Du Namen, Quellenangaben und die Lizensierung angibst. Eine Besonderheit gilt noch für Textauszüge, die Du zitierst, egal ob sie aus © oder CC-Quellen stammen: Hier musst Du immer aufpassen, die Zitationsregeln Deines Faches korrekt einzuhalten, um nicht zu plagiieren. Einen kurzen Überblick zu Zitierregeln findest du in diesem Video. Außerdem können Dir Literaturverwaltungsprogramme dabei helfen, die verschiedenen Zitierstile in Deinen schriftlichen Arbeiten automatisiert zu verwenden.